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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Yields Sales & Services GmbH-  Markgrafenstr. 11 in 10969 Berlin. – Stand 09-2008 –

 

1. Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Diesen entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir weder durch ausdrückliches noch durch konkludentes Handeln an. Im Falle einzelner, sich widersprechender allgemeiner Geschäftsbedingungen sind nur diese nichtig.

2. Ein Auftragsverhältnis entsteht ausdrücklich, durch schriftlichen Vertrag oder auch mündlich und kann auch konkludent mittels Annahme unserer Leistungen durch den Auftraggeber zustande kommen. Bei Verträgen über Telefonaktionen werden in erster Linie „Outboundaktionen“ und „Inboundaktionen“ unterschieden. Outboundaktionen: Speziell ausgebildete Mitarbeiter von Yields unterstützen, organisieren und forcieren am Telefon den Vertrieb des Auftraggebers (z.B. Verkauf, Neukundenakquisition, Terminvereinbarungen, Adressqualifizierungen und Kundenbetreuung). Inboundaktionen: Yields führt den serviceorientierten Dialog mit Kunden und Interessenten des Auftraggebers (z.B. fachkundige Beratung, Helpdesk-Leistungen, Beschwerdemanagement, Entgegennahmen von Bestellungen etc.).

3. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt 5 Jahre über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

4. Rechnungsbeträge werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, wenn nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne entgegenstehende Vereinbarung nach den folgenden Grundsätzen:

a) für Vorkosten (sofern im Angebot definiert) bei Auftragserteilung.

b) für Schulungs- und Workshop–Honorare zwei Wochen vor Schulungs-/Workshop-Beginn.

c) für monatlich durchgeführte Arbeiten durch monatliche Abschlagsrechnungen der im laufenden Monat erbrachten Leistungen.

d) für Fremdkosten und Reisekosten sofort nach Anfall, eine Endabrechnung erfolgt nach Abschluss des Projektes.

5. Nach Fälligkeit tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte und bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Leistung unverzüglich einzustellen, bis die Zahlung geleistet wird.

6. Ein unbefristetes Vertragsverhältnis kann während einer Outboundaktion von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von 2 Monaten ordentlich zum Monatsende gekündigt werden, wenn nicht eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Inboundaktionen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung hat bis zum Ablauf der Kündigungsfrist keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit aller bis dahin angefallenen Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche.

7. Befristete Vertragsverhältnisse können nur außerordentlich und nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden die noch ausstehenden Entgelte sofort und in einer Summe fällig, vermindert um einen Abzinsungsfaktor, die ersparten Aufwendungen und die infolge frei gewordener Kapazitäten erzielten Einkünfte.

8. Wenn bei Aufträgen die Stellung von Vollzeit- oder Teilzeitkräften gegen monatliche Pauschalvergütung vereinbart wurde, so hat der eingesetzte Mitarbeiter einen Anspruch von 20 Urlaubstagen pro Jahr. Im Falle von Krankheit gehen durchschnittlich 2 Krankheitstage pro Monat zu Lasten des Auftraggebers. Bei darüberhinaus gehenden Krankheitszeiten stellt Yields eine adäquate Vertretung oder wird die entsprechende Monatsrechnung anteilig reduzieren.

9. Unsere Mitarbeiter dürfen bis 24 Monate nach der Beendigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht als Arbeitnehmer, auch nicht aushilfsweise beschäftigt, bzw. als freie Mitarbeiter direkt oder indirekt beauftragt werden. Bei Verletzung dieser Bestimmung sind wir berechtigt, eine Konventionalstrafe von € 25.000,00 für den Einzelfall zu fordern.

10. Alle Werbemaßnahmen und Telefonaktionen werden ausschließlich aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Informationen erstellt und durchgeführt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Es obliegt vielmehr dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und Besonderheiten der Branche zu überprüfen, ob seine Kommunikationsvorlagen urheber- und wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind und kein Verstoß gegen andere gesetzliche Bestimmungen vorliegt. Gegebenenfalls hat er uns im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter freizustellen.

11. Alle Urheberrechte an den von uns selbst entwickelten Konzepten, Texten, Entwürfen, Gesprächsleitfäden und ähnlichen Leistungen verbleiben bei Yields. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht. Yields übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit erstellter Texte und Gestaltungen. Unsere Haftung, auch für Materialien und Arbeitsmittel Dritter, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - Berlin.

13. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Doreen Huber

Geschäftsführer

 





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